Acht Landstromanlagen am Hafen

Neben den Landstromanlagen für Kreuzfahrtschiffe an den Donauländen in Linz und Engelhartszell bietet die LINZ AG auch im Handelshafen Landstromstationen an. Seit Kurzem stellt der LINZ AG HAFEN als öffentlicher Handelshafen der internationalen Binnenschifffahrt insgesamt acht Landstromstationen zur Versorgung ihrer Flotte zur Verfügung. Die Errichtung der ersten beiden Landstromstationen erfolgte bereits 2014 im Bereich Trenndamm / Vorhafen. Im Jahr 2021 erhöhte sich die Anzahl der Stromstationen um zwei im Hafenbecken 2 (Nordseite) und nochmals zwei im Hafenbecken 3 (Nordseite). Anfang 2025 wurden zwei weitere Landstromstationen im Bereich Hafenbecken 2 (Südkai) ans Stromnetz angeschlossen. Mit den nun insgesamt acht in Betrieb befindlichen Stationen im LINZ AG HAFEN können Lärmemissionen sowie Schadstoffbelastungen deutlich reduziert werden, da der Einsatz von bordeigenen Dieselaggregaten nicht mehr notwendig bzw. erlaubt ist.
Umwelt hat Vorrang
Die acht Landstromstationen bieten insgesamt 22 Powerlock Anschlüsse mit je 400 Ampere, neun CEE Anschlüsse mit je 125 Ampere, sechs CEE Anschlüsse mit je 63 Ampere, sechs CEE Anschlüsse mit je 32 Ampere sowie zwei CEE Anschlüsse mit je 16 Ampere. Je nach Schiffsgröße, Bauart sowie Verbrauch können pro Powerlock Anschluss maximal zwei Schiffe angeschlossen werden – d.h. im LINZ AG HAFEN können permanent mindestens 22 Binnenschiffe (Fahrgast- oder Frachtschiffe) umweltfreundlich mit 400 Ampere Powerlock-Landstrom versorgt werden. „Im Sinne des Umweltschutzes ist es uns wichtig, dass eine ‚landseitige Stromversorgung‘ zu unserem Portfolio zählt. Diese Dienstleistung wird seitens LINZ AG HAFEN der Binnenschifffahrt daher auch offensiv angeboten“, unterstreicht Hafendirektor Harald Kronsteiner die Bedeutung der Landstromstationen.
In Hafenordnung verankert
In den mit Landstromstationen ausgestatteten Anlegebereichen ist eine landseitige Stromversorgung aus Gründen des Umwelt- und Emissionsschutzes verpflichtend zu verwenden. Bordaggregate dürfen nur in der Zeit vom Anlegen bis zum darauffolgenden Werktag in Betrieb genommen werden. Danach sind die Landstromanschlüsse zu verwenden und der Betrieb von Bordaggregaten ist nicht mehr zulässig bzw. gestattet. Soweit die Information bzw. die Auflage vom LINZ AG HAFEN.
Beliebter Winterstand
Der LINZ AG HAFEN ist in erster Linie bei den Donaukreuzfahrt-Reedereien sehr begehrt als „Winterstand“ für Fahrgastschiffe außerhalb der Saison. So überwintern jedes Jahr bis zu 26 Schiffe in der Zeit zwischen November und April im Linzer Handelshafen. Das breite Leistungsangebot im LINZ AG HAFEN (wie etwa Strom- und Wasserversorgung oder Abfallentsorgung) sowie die unmittelbare Nähe zur ÖSWAG Werft Linz, zu Lebensmittel-Versorgern sowie zum Linzer Stadtzentrum sind im Wesentlichen dafür verantwortlich. Um den Schadstoffausstoß während des Winterstandes zu reduzieren, sind die Landstromanschlüsse verpflichtend zu verwenden. Eine weitere Auflage des LINZ AG HAFENS ist, dass hintereinander verheftete Schiffe nur mittels eines Generators mit Strom versorgt werden dürfen, sofern alle Liegebereiche mit Landstromstationen belegt sind und kein Landstromanschluss mehr zur Verfügung steht. Die Einhaltung der Hafenordnung in Bezug auf die Benutzung der Landstromstationen sowie aller weiteren umweltrelevanten Auflagen wird seitens LINZ AG HAFEN – Hafenmeisterei regelmäßig und streng kontrolliert.
Quelle: LINZ AG